Sie befinden sich: Startseite > Gemeindeamt > Bürgerservice > Zuständigkeiten - Index

Fundamt

Verloren und abgegeben wird alles - angefangen vom Schlüsselbund über Brillen, Handys, Sturzhelme, Rucksäcke bis hin zum Fahrrad. Die Sachen werden je nach Größe und Wert im Gemeindesafe, im Büro oder im Archiv aufbewahrt. Liegt der Fundgegenstand ein Jahr bei der Gemeinde auf, ohne dass dieser durch den Verlustträger abgeholt wird, wird der Finder schriftlich verständigt, und damit zum Eigentümer der Sache. Weitere Infos erhalten Sie unter HELP.gv.at oder unter fundamt.gv.at

Zuständig


Marktgemeinde Rastenfeld
Rastenfeld 30, 3532 Rastenfeld, Telefon: +43 (0)2826 / 289; Fax: +43 (0)2826 / 289 - 20
E-mail: gemeinde@rastenfeld.at; Homepage: http://www.rastenfeld.at/