17. Änderung örtliches Raumordnungsprogramm

Der Gemeinderat beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm in den Katastralgemeinden Marbach im Felde und Rastenfeld abzuändern.

Der Entwurf wird gemäß § 25 Abs. 4 iVm § 24 Abs. 5 NÖ ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit

von 03.11.2025 bis 15.12.2025 im Gemeinde­­amt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. 

Die Unterlagen stehen auf der Homepage der Gemeinde (siehe Anhänge unten) und des Raumplanungsbüros (http://www.kommunaldialog.at) kostenlos und anonym zum Download bereit.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen sind bei der Beschlussfassung des Örtlichen Raumordnungsprogramms in Erwägung zu ziehen.

Öffnungszeiten Gemeindeamt: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14 bis 18 Uhr, 

Telefon 02826/289

Kundmachung_17. Änderung ÖROP

01_Rastenfeld_ÖROP_2001_17_Änd_Erläuterungsbericht

02_Rastenfeld_ÖROP_2001_17_Änd_Planbeilagen