Die Polizei Rastenfeld informiert

Die Polizei Rastenfeld informiert

Die Polizei Rastenfeld informiert ©unsplash

Die Polizeiinspektion Rastenfeld informiert aus gegebenen Anlass:

1. Zugnehmende Betrugshandlungen

Die Anzahl der Betrugsanzeigen nimmt massiv zu. Dabei ist es in den 4 von uns zu betreuenden Gemeinden tw. bis zu Einzelschäden in der Höhe von mehr als 150.000 Euro gekommen.  Die Betrugshandlungen sind sehr ähnlich. Entweder erfolgen sie über ein Telefon oder über unterschiedlichste andere IT-Plattformen und Medien. Sehr oft wird vorgegaukelt, dass durch die Investition von geringen Summen hohe Geldgewinne erzielt werden können. Das Gegenteil ist der Fall. Abschöpfungen zwischen niedrigen dreistelligen Beträgen bis zu hohen sechsstelligen Beträgen stehen fast an der Tagesordnung. Die Chancen, über die Geldinstitute das verlorene Kapital wieder zurückzuerhalten, sind gleich null. Die Geldtransfers erfolgen rasch und über viele Kanäle, sodass eine Recherche schier unmöglich wird.

Schließen Sie keine Kapital-, Investment- oder Bankgeschäfte über Plattformen ab, denen Sie nicht zu 100% vertrauen können. Kontaktieren Sie am besten persönlich Ihren Bankberater und fragen Sie um Rat. Im Zweifel lassen Sie von risikobehafteten Investments, die hohe Renditen versprechen, die Finger. Ziehen Sie Experten bei.

Betrugsgruppen können auch den Internetauftritt Ihres Bankinstitutes hochprofessionell fälschen.

Seriöse Bankinstitute fragen nicht am Telefon nach persönlichen Daten oder bitten Sie um Probeüberweisungen. Tätigen Sie auch über telefonische Aufforderung keine Überweisungen mit äußerst geringen Beträgen. Damit liefern Sie Ihre Kontodaten an Täter weiter.

Polizeitrick: Immer wieder kommt es vor, dass sich Anrufer als Polizisten vorstellen. Die Polizei Rastenfeld und auch alle anderen Dienststellen werden bei der Kontaktaufnahme mit Ihnen telefonisch kaum Daten erheben. Sollten Sie nur die geringsten Zweifel an der Echtheit der Polizisten am Telefon haben, so unterbrechen Sie aktiv selber das Gespräch. Legen Sie auf. Recherchieren Sie die Telefonnummer der Polizei Rastenfeld 059133 3449 oder die des Notrufes 133. Warten Sie zumindest eine Minute ab. Dann wählen Sie die Nummer der Polizei aus eigenem aktiv und rufen Sie zurück. So haben Sie Sicherheit, dass Sie mit der Polizei verbunden werden.

Viele Tätergruppen, die mit dem Polizeitrick arbeiten bieten bei Zweifel an Ihrer „Echtheit“ an, dass Sie ja problemlos bei der Polizei anrufen können. Bei diesem Trick wird aktiv von den Tätern eine Gesprächsunterbrechung vorgetäuscht und Sie hören ein „Besetzzeichen“, das eingespielt wird. Wenn Sie dann im Zuge dieser Aufforderung sofort 133 eingeben, geraten Sie ohne Gesprächsunterbrechung zu einem weiteren Täter.  Daher: Legen Sie aktiv selber auf, warten Sie kurz ab und wählen Sie dann die Nummer der Polizei Rastenfeld 059133 3449 oder die Notrufnummer 133 aus eigenem Antrieb.

Die Polizei wird Sie niemals telefonisch für eine Erhebung bitten, Kontodaten bekannt zu geben, auch keine Gewohnheiten oder persönlichen Vorlieben. 

Die Polizei bittet Sie nicht, ihr Bargeld auszufolgen, auch keine sonstigen Wertgegenstände auszufolgen oder an einem Ort zu deponieren!

In der bevorstehenden Adventzeit täuschen Tätergruppen auch immer wieder ARMUT vor. Steigen Sie nicht auf Betteleien oder Bitten ein. 

Häufig warten Tätergruppen auch am Fahrbahnrand, täuschen vor, dass Sie keinen Sprit mehr im Fahrzeug haben und betteln um Benzingeld oder versuchen Ihnen wertlose ausländische Währung (zum Beispiel Weißrussische Rubel) umzuwechseln. 

Sollten Sie solche Phänomene wahrnehmen, rufen Sie sofort die Polizei. Ihre Anzeige kann über Ihren Wunsch natürlich vertraulich behandelt werden.

2. Verkehr im Herbst und Winter

Zu den Hauptverkehrszeiten morgens und abends ist es mittlerweile Dunkel. Passen Sie daher besonders im Hinblick auf Wildunfälle Ihre Fahrgeschwindigkeit an. Fahren Sie auf Sicht. Nicht automatisch gilt zu jeder Tages- und Nachtzeit bzw. auf jedem Straßenabschnitt die höchste erlaubte Fahrgeschwindigkeit von 100 Km/h.

Diese Fahrgeschwindigkeitslimit kann nur dann ausgeschöpft werden, wenn man von idealen Bedingungen spricht. Diese sind im Einzelfall zu beurteilen. D.h. Trockene Fahrbahn, keine Kurven und Kuppen, ausreichende Sicht, usw….

Nebelschlussleuchten sind eine wunderbare Erfindung und sind dazu da, insbesondere im Freiland dem Nachfolgeverkehr mitzuteilen, dass sich vor ihm ein Fahrzeug befindet. Hat jedoch das hinter Ihnen fahrende Fahrzeug aufgeschlossen, so gibt es auch die Pflicht, die Schlussleuchte wieder auszuschalten, um den Nachfolgeverkehr nicht zu blenden. Dies wird häufig nicht bedacht und ist auch strafbar.

Auffällig viele Landwirte verwenden gerade in der Herbst- und Winterzeit keine oder nur unzureichende Beleuchtung. Ein wesentlicher Sicherheitsfaktor ist die Beleuchtung. Häufig wird als Argument der Lenker von landwirtschaftlichen Fahrzeugen angeführt, dass Teile der Beleuchtung im Arbeitsbetrieb beschädigt werden und dann nicht mehr funktionieren. Daher wird die gesamte Lichtanlage nicht verwendet um bei der Polizei nicht mit defekter Beleuchtung aufzufallen. Sollte während der Fahrt die Beleuchtung defekt werden, sind Sie verpflichtet den Schaden so rasch als möglich wieder zu reparieren bzw. in Stand zu setzen. 

Im Zweifel ist es aber immer besser ein Fahrzeug zumindest teilweise zu beleuchten als gar nicht zu beleuchten! Eine funktionierende und effektive Beleuchtung ist Ihre „Lebensversicherung“ und auch die der anderen Verkehrsteilnehmer!

3. Phänomen Tür- und Hausgeschäfte

In letzter Zeit häufen sich die Anrufe besorgter Hausbewohner, dass Unternehmen diverse Verkaufsgeschäfte und Produktvorführungen in Privathäusern anbieten. Häufig bei alleinstehenden älteren Personen. Dies führt nicht selten zu einem unangenehmen Gefühl bzw. Angst bei den Betroffenen. 

Die Polizei rät: Lassen Sie keine Ihnen unbekannten Personen in Ihr Wohnhaus oder auf Ihr Grundstück. Informieren Sie im Zweifel Ihre Familie, Bekannte und Nachbarn. Sollten Sie trotzdem an einer Produktvorführung interessiert sein, so laden Sie Personen Ihres Vertrauens dazu ein, am Tag der Vorführung bei Ihnen anwesend zu sein. Reagieren Sie nicht auf Angebote auf Ihrem Telefon. 

Häufig werden zB gratis Matratzenreinigungen angeboten. Danach wird Ihnen ein Schmutzfangsack gezeigt, der zB Verschmutzung, die bereits zuvor deponiert wurden, im großen Ausmaß enthält. Es wird auf die gesundheitsschädliche Wirkung der Matratze hingewiesen und gleichzeitig wird eine neue, meist zu einem äußersten hohen Preis angeboten. Solche Vorführungen werden auch mit anderen Produkten durchgeführt. Seien Sie skeptisch! Lassen Sie keine Ihnen fremden Personen in Ihre Räumlichkeiten oder folgen Sie unter Umständen der Bitte, ein Glas Wasser für den Anbieter/Verkäufer zu holen. Diese Abwesenheit könnte ausgenutzt werden. 

Sperren Sie Eingangstüren im Wohnbereich und Eingangstüren auf Ihr Grundstück ab. Deponieren Sie keine Wertgegenstände oder teure Maschinen in Werkstattgebäuden, Stallungen oder Lagerräumen, die unversperrt sind. Lassen Sie Fahrzeug – auch auf Ihrem Grundstück - nicht unversperrt und lassen sie auch keinen Zündschlüssel stecken!

4. Dämmerungswohnungseinbrüche

Eine gut funktionierende und aufmerksame Dorfgemeinschaft kann vieles verhindern. Bitte schreiten Sie nicht selber ein, seien Sie aber wachsam. Sollte sich in Ihrem Ort ein verdächtiges Fahrzeug (Kleinbus, Transporter) mit ausländischem Kennzeichen oder einem Kennzeichen aus einem anderen Bezirk verdächtig bewegen rufen Sie den Polizeinotruf 133. Dokumentieren Sie das Kennzeichen, die Fahrzeugmarke und -farbe und auch die Fahrtrichtung (Diese ist für spätere Fahndungsmaßnahmen äußerst wichtig!).

Sehr häufig erfolgen Dämmerungswohnungseinbrüche sehr offensiv. In einigen Fällen wurden die Einbrecher beobachtet, wurden aber für Handwerker gehalten. Versperren Sie nach dem Verlassen sämtliche Türen, verwenden Sie Bewegungsmelder und Zeitschaltuhren. Informieren Sie Personen Ihres Vertrauens über etwaige längere Abwesenheiten. 

Dämmerungswohnungseinbrüche finden häufig in den dunklen Morgenstunden statt, wo Sie Ihr Haus in Richtung Arbeit verlassen oder wenn Sie Ihre Kinder in den Kindergarten oder in die Schule bringen. 

Aber auch in den späten, dunklen Nachmittagsstunden ab 16.00 Uhr. Auch wenn Sie nur wenige Minuten weg sind, versperren Sie alle Türen und Tore. 

In vielen Fällen sind Hunde, Bewegungsmelder oder auch günstige Überwachungskameras (natürlich nur auf dem eigenen Grundstück) effektive Mittel zur Verhinderung von solchen Straftaten. Das Landeskriminalamt NÖ bietet auch eine Reihe von Präventionsveranstaltungen an.

Die Polizei Rastenfeld wünscht Ihnen einen sicheren und schönen Herbst/Winter!