Am Sonntag dem 9. Juni 2024 findet in Österreich die Europa Wahl statt. Gewählt werden dabei die Mitglieder des Europäischen Parlaments für die kommenden 5 Jahre.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die spätestens am 09. Juni 2024, das 16. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben, am Stichtag (23. März 2024) in einer österreichischen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz hatten oder auf Antrag als Auslandsösterreicher in der Europawählerevidenz eingetragen und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Weiters sind Unionsbürger mit einem Hauptwohnsitz in Österreich, die auf Antrag bei ihrer Hauptwohnsitzgemeinde in die Europawählerevidenz eingetragen sind, wahlberechtigt.
Stimmabgabe im Sprengelwahllokal
Jeder Wahlberechtigte, der im Wählerverzeichnis der Gemeinde Rastenfeld für die Europawahl am 09. Juni 2024 eingetragen ist, kann am Wahltag seine Stimme im dafür vorgesehenen Sprengelwahllokal mit dem amtlichen Stimmzettel, welcher im Wahllokal ausgehändigt wird, abgeben. Jeder Wahlberechtigte erhält per Post die amtliche Wahlinformation. Bitte diese Verständigungskarte und einen Ausweis zur Stimmabgabe mitnehmen!
Wahlsprengel, Wahllokale u. Wahlzeiten
Wahlsprengel | Wahllokale | Wahlzeiten |
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Wahlsprengel 1 | Gemeindeamt Rastenfeld | 8:00 - 12:00 Uhr |
Wahlsprengel 2 | Gasthof Gamerith, Mottingeramt | 8:00 - 12:00 Uhr |
Wahlsprengel 3 | Gemeindehaus Niedergrünbach | 8:00 - 12:00 Uhr |
Wahlsprengel 4 | Gasthaus Zeller, Marbach im Felde | 8:00 - 12:00 Uhr |
Wahlsprengel 5 | Feuerwehrhaus Peygarten-Ottenstein | 8:00 - 12:00 Uhr |
Wahlkarten
Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben.
Beantragung Wahlkarte
schriftlich bis Mittwoch, 05. Juni 2024
Die Identität ist nachzuweisen
- durch Anschluss einer Kopie des Reisepasses, eines Lichtbildausweises
- oder der Kopie einer Urkunde bzw. amtlichen Bescheinigung
- oder Angabe des Antragscodes
- oder bei elektronischer Einbringung durch eine qualifizierte elektronische Signatur
Nützen Sie auch die Möglichkeit des elektronischen Wahlkartenantrages (Angabe Reisepassnummer oder Zugangscode bzw. Beantragung mittels Bürgerkarte oder Handysignatur).
mündlich bis Freitag, 07. Juni 2024, 12.00 Uhr
Der mündliche Antrag ist persönlich bei der Gemeinde zu stellen und ist die Identität durch ein Dokument nachzuweisen.
Ebenfalls bis zum letztgenannten Zeitpunkt kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an den Antragsteller oder eine von ihm bevollmächtigte Person möglich ist.
Telefonisch kann keine Wahlkarte beantragt werden !
Die Wahlkarte wird persönlich an den Antragsteller ausgefolgt bzw. an die gewünschte Adresse mittels Einschreiben zugesandt (sofern ein postalisches Einlangen vor dem Wahltag gegeben ist). Bei Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur erfolgt die Übermittlung per Standardpost. Die Ausfolgung der Wahlkarte kann auch an eine vom Antragsteller schriftlich bevollmächtige Person erfolgen.
Die ausgehändigten Wahlunterlagen umfassen die Wahlkarte, ein blaues Wahlkuvert, den amtlichen Stimmzettel, eine Liste der Bewerber und ein Informationsblatt betreffend die Stimmabgabe mittels Wahlkarte.
Stimmabgabe per Briefwahl
Sofort nach Erhalt der Wahlkarte kann der Wähler sein Stimmrecht wahrnehmen. Nach erfolgter Wahl wird der amtliche Stimmzettel in das Wahlkuvert gelegt und anschließend in die Wahlkarte zurückgelegt. Danach wird die Wahlkarte vom Wähler eigenhändig unterschrieben (eidesstattliche Erklärung, dass das Wahlrecht persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgeübt wurde) und verschlossen. Anschließend ist die Briefwahlkarte an die bezeichnete Bezirkswahlbehörde zu übermitteln.
Die Wahlkarte muss spätestens bis zum Wahltag, Sonntag, 09. Juni 2024 um 17.00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde in Krems an der Donau eingelangt sein.
Die Briefwahlkarte kann auch in einem beliebigen Wahllokal in Österreich während der Öffnungszeiten abgegeben werden.
Stimmabgabe am Wahltag in einem Wahllokal (Inland)
Befindet sich ein Wahlberechtigter am Wahltag nicht in seinem Wohnsitzsprengel, so kann er mit einer Wahlkarte in einem Wahllokal einer anderen österreichischen Gemeinde seine Stimme abgeben.
Stimmabgabe am Wahltag vor der besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde
Wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, in das Wahllokal zu kommen, kann beim Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte verlangt werden, dass diese Person von der fliegenden Wahlbehörde besucht wird. Am Wahltag wird diese Person dann von der Wahlbehörde an der angegebenen Adresse besucht.
Für verloren gegangene Wahlkarten dürfen keine Duplikate ausgestellt werden!
Weitere Informationen zur Europwahl finden Sie auch hier!