Am Sonntag, dem 26. Jänner 2025 wird in den niederösterreichischen Gemeinden der Gemeinderat neu gewählt.
Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger und EU-Bürger, die am Stichtag (30. September 2024) mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Rastenfeld gemeldet waren, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und am 26. Jänner 2025 das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde Rastenfeld für die Gemeinderatswahl am 26. Jänner 2025 eingetragen sind, können am Wahltag ihre Stimme im dafür vorgesehenen Sprengelwahllokal mit dem amtlichen Stimmzettel, welcher im Wahllokal ausgehändigt wird, abgeben. Jeder/Jede Wahlberechtigte erhält per Post die amtliche Wahlinformation. Bitte diese Verständigungskarte und einen Ausweis zur Stimmabgabe mitnehmen!
Wahlsprengel, Wahllokale und Wahlzeiten in der Gemeinde Rastenfeld:
Wahlsprengel | Wahllokale | Wahlzeiten |
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Wahlsprengel 1 | Gemeindeamt Rastenfeld | 8:00 - 12:00 Uhr |
Wahlsprengel 2 | Gasthof Gamerith, Mottingeramt | 8:00 - 12:00 Uhr |
Wahlsprengel 3 | Gemeindehaus Niedergrünbach | 8:00 - 12:00 Uhr |
Wahlsprengel 4 | Gasthaus Zeller, Marbach im Felde | 8:00 - 12:00 Uhr |
Wahlsprengel 5 | Feuerwehrhaus Peygarten-Ottenstein | 8:00 - 12:00 Uhr |
Kundmachung Wahlvorschläge der wahlwerbenden Parteien für die Gemeinderatswahl 2025
Beantragung einer Wahlkarte
Wenn Sie in der Wählerevidenz der Marktgemeinde Rastenfeld eingetragen sind, können Sie die Ausstellung einer Wahlkarte unter Angabe einer Begründung in folgender Weise beim Bürgerbüro im Gemeindeamt Rastenfeld beantragen:
- mündlich durch persönliche Vorsprache unter Vorlage eines Lichtbildausweises
- schriftlich (im Postweg, per Telefax oder per E-Mail) mit Übermittlung von Reisepass- oder Personalausweisnummer
- online über www.meinewahlkarte.at – mit elektronischer Signatur oder Eintrag der Reisepass- oder Personalausweisnummer oder Scan eines amtlichen Lichtbildausweises
Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig! Die Wahlkarte kann nur im Gemeindegebiet von Rastenfeld verwendet werden bzw. kann sie zur Briefwahl genutzt werden.
Wahlkarten-Antragsfristen:
- schriftlich bis Mittwoch, 22. Jänner 2025
- mündlich bis Freitag, 24. Jänner 2025, 12.00 Uhr im Bürgerbüro des Gemeindeamtes Rastenfeld (Lichtbildausweis erforderlich!)
Rechtzeitiges Einlangen der Briefwahlkarte
Wenn Sie mittels Briefwahl wählen, muss diese spätestens am Wahltag bis 6.30 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde im Gemeindeamt Rastenfeld einlangen oder bis zum Wahlschluss im für Sie zuständigen Wahlsprengel abgegeben worden sein. Zur Legitimation ist zur Wahl ein Ausweis mitzubringen!
Kontakt für weitere Wahlinformationen:
Marktgemeinde Rastenfeld, Bürgerbüro
Tel.: +43 2826/289
Mail: gemeinde@rastenfeld.at