Schnupperticket kostenlos ausborgen

Schnupperticket Rastenfeld

Schnupperticket Rastenfeld Marktgemeinde Rastenfeld

JETZT NEU: Auf dem Gemeindeamt Rastenfeld gibt es ab August 2024 die Möglichkeit zwei VOR Klima Tickets "MetropolRegion" kostenlos auszuborgen.

Das "Schnupperticket" ist eine übertragbare Verkehrsverbund-Jahreskarte, die von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde entliehen werden kann.

Wo ist das VOR Klima Ticket "MetropolRegion" gültig?

Mit dem VOR Klima Ticket "MetropolRegion" können alle öffentlichen Verkehrsmittel (U-Bahn, Straßenbahn, Bus, Mariazellerbahn, etc.) in den Bundesländern Niederösterreich, Burgenland und Wien genutzt werden. 

Ausgenommen sind: 

  • Flughafenlinien (z.B. CAT, Vienna Airport Lines) und 
  • touristische Angebote bzw. Ausfluglinien (z.B. ReblausExpress, Waldviertelbahn). 

Wer kann das Klima Ticket ausleihen?

Das KlimaTicket kann von allen Bürgerinnen und Bürgern mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Rastenfeld ausgeborgt werden.

Wie lauten die Ausleihbedingungen? Wie lange und wie oft kann das Ticket ausgeliehen werden?

Die Ausleihung ist kostenlos. Die Abholung ist ab 08:00 Uhr möglich.
Das Ticket kann für max. 2 aufeinanderfolgende Tage ausgeliehen werden, wobei das Wochenende (Samstag und Sonntag) als 1 Tag zählt. Die Rückgabe des Tickets hat unmittelbar nach der Rückkehr bzw. spätestens am Folgetag vor 07:00 Uhr durch Einwurf in den weißen Briefkasten beim Haupteingang des Gemeindeamtes zu erfolgen.
Damit soll es vielen Bürgerinnen und Bürgern möglich sein, das Ticket zu verwenden.
Pro Person ist eine Entlehnung pro Monat möglich (Ausnahmen je Verfügbarkeit).

Wie komme ich zu den Tickets?

Die Fahrtkarten (2 Stück) können bei der Bürgerservicestelle im Gemeindeamt telefonisch unter T 02826/289 oder unter www.schnupperticket.at/rastenfeld reserviert werden.

Eine Reservierung per Mail ist nicht möglich.

Die Fahrtkarten können während der Öffnungszeiten des Gemeindeamtes abgeholt werden:

  • Mo - Fr: von 08 - 12 Uhr
  • Do: von 14 bis 18 Uhr

Bei der Abholung werden die Ticket-Übergabe und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen mit der Unterschrift und Vorlage eines Lichtbildausweises bestätigt.

Hier finden sie die gesamten Nutzungsbedingungen: Nutzungsbedingungen Schnupperticket Rastenfeld

Was ist, wenn das Ticket verloren geht?

Bei Fahrkartenverlust ist der Ersatz des verbleibenden Fahrkartenwerts der Gemeinde zu erstatten. Der Mindestersatz beträgt € 300,00. Werden die Fahrkarten nicht zeitgerecht zurückgegeben (d.h. sie stehen dann möglicherweise für die nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung!), so wird den Fahrkarten-Nutzerinnen und Nutzern eine Verspätungsgebühr von € 40,00 pro Fahrkarte verrechnet.