Der Gemeinderat beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm in den Katastralgemeinden Rastenfeld und Peygarten-Ottenstein abzuändern.
Der Entwurf wird gemäß § 25 Abs. 4 iVm § 24 Abs. 5 NÖ ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit
von 12. Jänner 2024 bis 23. Februar 2024 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Die Unterlagen stehen zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde (siehe Anhänge unten) und der Homepage des Raumplanungsbüros (http://www.kommunaldialog.at) kostenlos und anonym zum Download bereit.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen sind bei der Beschlussfassung des Örtlichen Raumordnungsprogramms in Erwägung zu ziehen.
Öffnungszeiten Gemeindeamt: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14 bis 18 Uhr,
Telefon 02826/289
Kundmachung 15. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes
Verfahrensunterlagen Teil 1 - Erläuterungsbericht mit Anlagen
Verfahrensunterlagen Teil 2 - Planbeilagen
SUP-Vorprüfung