Amtssignatur

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Rastenfeld auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Marktgemeinde Rastenfeld gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier

Elektronische Signaturprüfung:

http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:

http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Rastenfeld:

Postanschrift: Marktgemeinde Rastenfeld, 3532 Rastenfeld 30

Tel. (02826) 289 oder E-Mail: gemeinde@rastenfeld.at

Amtszeiten und Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr; zusätzlich Donnerstag von 14.00 bis 19.00 Uhr