Fremdenverkehrsstatistik

Die Marktgemeinde Rastenfeld ist verpflichtet, bis zum 15. des Folgemonats die Nächtigungszahlen an die "Statistik Austria" weiterzuleiten. Die Beherbergungsbetriebe werden daher ersucht, die entsprechende Meldung bis zum 10. des Folgemonats im Gemeindeamt abzugeben.

Zuständig