Wohnkostenzuschuss bis 31.12.einreichen

09.11.2023 10:30

NÖ Wohnkostenzuschuss

NÖ Wohnkostenzuschuss

Die Landesregierung hat den NÖ Wohnkostenzuschuss beschlossen. Diese Unterstützung soll dazu beitragen, die finanzielle Situation der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher zu entlasten.

Der NÖ Wohnkostenzuschuss kann bis 31. Dezember 2023 beantragt werden.            

Wer kann den NÖ Wohnkostenzuschuss erhalten?

Den NÖ Wohnkostenzuschuss können jene Haushalte erhalten, deren jährliches Bruttoeinkommen folgende Einkommensgrenzen (höchstzulässiges Jahreshaushaltseinkommen) nicht übersteigt:

  • 20.000 Euro, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren Hauptwohnsitz hat
  • 50.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben
  • Zusätzlich muss der Hauptwohnsitz in Niederösterreich sein und man muss dem berechtigten Personenkreis angehören.       

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Förderhöhe ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder abhängig, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen erfüllen.
  • Der Zuschuss beträgt für die erste Person im Haushalt € 150,00 und für jede weitere Person € 50,00.

Wie kann ich den Antrag stellen?

  • Der Antrag kann von 23. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2023 gestellt werden. 
  • Am einfachsten ist die Beantragung über das Online-Antragsformular.
  • Personen, die keinen Internet-Zugang haben, können ein Antragsformular im Bürgerservice Rastenfeld ausfüllen und abgeben.

Die Richtlinien sowie Vorlagen für die Antragstellung finden Sie HIER.